Online Linguistic Support - OLS

Der Online Linguistic Support (OLS) ist für alle EFD-Einsätze und Freiwilligenprojekte vorgesehen, die länger als zwei Monate dauern (Langzeitmobilität) und deckt aktuell folgende Sprachen ab: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Griechisch, Protugiesisch, Slowakisch, Dänisch, Serbisch, Polnisch und Niederländisch (Stand: Februar 2017)

Der OLS umfasst:

  • Einen Sprachtest, der sowohl zu Beginn als auch am Ende des Auslandsaufenthaltes von den Freiwilligen durchgeführt werden muss. Diese Sprachstandfeststellung ist für alle Freiwilligen, die ihren Dienst in einer der verfügbaren OLS-Sprachen absolvieren, verpflichtend.
  • Einen Online -  Sprachkurs der während der Dauer des Auslandsaufenthaltes in Anspruch genommen werden kann und den Freiwilligen zusätzliche Unterstützung beim Erlernen der Fremdsprache bietet.

Der OLS dient als zusätzliche sprachliche Unterstützung und ersetzt nicht den regulären Sprachkurs. Die Freiwilligen sollen eine ständige sprachliche Unterstützung während der gesamten Dauer ihres Freiwilligeneinsatzes erhalten. In welcher Form diese geleistet wird, ist abhängig von den Bedürfnissen der Freiwilligen, den Aufgaben im Projekt und den zur Verfügung stehenden Ressourcen seitens der Organisation.

Wie kommen Freiwillige zu ihrem OLS-Sprachkurs?

Die entsprechende Lizenz für den Sprachtest und den Sprachkurs muss den Freiwilligen zugeteilt werden. Hierfür kann eine Lizenz im Antragsformular beantragt werden, die dann schriftlich in der Finanzierungsvereinbarung durch die Nationalagentur (NA) den Antragstellenden zugeteilt wird. Nach beidseitiger Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und Validierung der Lizenzen durch die NA, erhält die im Antragsformular angegebene Kontaktperson automatisch eine E-Mail vom Serviceanbieter (www.erasmusplusols.eu ) mit den Zugangsdaten zu OLS.

Welche Rolle haben Antragsteller*innen im Rahmen von OLS?

  • Update der Kontaktdaten der Person, die für die Lizenzvergabe und -verwaltung (www.erasmusplusols.eu ) in EFD-Organisationen zuständig ist
  • Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Adresse der Kontaktperson im Antragsformular unbedingt korrekt sein muss, da die Zugangsdaten vom Serviceanbieter (www.erasmusplusols.eu) automatisch per E-Mail versandt werden
  • Angabe der notwendigen Daten zu die/den jeweilige*n Freiwillige*n (inklusive Projektnummer, Name, EMail-Adresse, Auswahl der Sprache für Test und Sprachkurs) im OLS-System
  • Zuteilung der Lizenzen für den Sprachtest und Sprachkurs an die Freiwilligen
  • Festlegung einer Frist für die Freiwilligen für die Nutzung der Lizenzen
  • Informationen an die NA über nicht genutzte Lizenzen weitergeben, um eine Rück- bzw. Neuzuteilung der Lizenzen zu ermöglichen (Dieses Modul wird zur Zeit noch entwickelt)
  • Die Kontaktperson kann weitere Nutzer*innen im OLS  anlegen, die dann ebenfalls eine Zugangsberechtigung für das OLS  haben.

Was muss bei der Lizenzvergabe von Antragsteller*innen beachtet werden?

Sobald eine Lizenz validiert ist, also durch den Antragsteller der/die Freiwillige endgültig zugeteilt ist, erhalten die Freiwilligen automatisch eine Einladung zur Durchführung des Sprachtests und eine E-Mail mit den entsprechenden Zugangsdaten zum OLS-System.

ACHTUNG WICHTIG:

→ Korrekte Angabe der E-Mail-Adressen der Freiwilligen beachten

→  richtige Sprache auswählen (Arbeitssprache im Projekt)

→ Sobald eine Lizenz einmal genutzt wurde, gilt die Lizenz als verbraucht und kann nicht mehr neu zugewiesen werden

Die Zuteilung der Lizenzen für den Sprachkurs kann erst erfolgen, wenn der Sprachtest (im Idealfall vor der Ausreise) absolviert wurde.

Was passiert mit den Testergebnissen?

Die Testergebnisse werden den Teilnehmer*innen per E-Mail zugesandt. Sie können darüber hinaus als PDF-Dokument heruntergeladen und als Anlage zum Youthpass benutzt werden.

Die wichtigsten Schritte:

→ Beantragen von OLS im Antragsformular unter I.4. Linguistic Support

→ Wenn das Projekt genehmigt und die OLS-Lizenzen für die/den Antragstellende*n unter www.erasmusplusols.eu von der NA zugeteilt wurden:

                               → Sprachtestlizenz für Freiwillige zuteilen

                               → NACH erfolgtem Sprachtest die Sprachkurslizenz zuteilen

Im OLS-System besteht auch die Möglichkeit die Lizenznutzung der Freiwilligen dann im Auge zu behalten.