Schweiz weiterhin Partnerland-Status in Erasmus+

Die bisher geltende Übergangsregelung für die indirekte Teilnahme am Erasmus+ Programm der Schweiz wird auch in 2017 gelten. Organisationen aus der Schweiz werden weiterhin wie Organisationen aus „Anderen Partnerländern“ behandelt und können indirekt an E+ Projekten teilnehmen, müssen allerdings auf nationaler Ebene bei der schweizerischen Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (ch Stiftung) um Fördergelder ansuchen. Ab dem 1. Januar 2017 wird die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM) zuständig sein.

Schweizer Organisationen können weiterhin keine Anträge im Erasmus+ Programm stellen. Europäische Jugendprojekte (Key Action 1 und 3) können jedoch auch in der Schweiz stattfinden, allerdings müssen auch hierzu auf nationaler Ebene Fördergelder beantragt werden. Zudem muss beachtet werden, dass solche Projekte keine offiziellen Erasmus+-Projekte sind. Das bedeutet u.a., dass die Ausstellung von Youthpass-Zertifikaten nicht erlaubt ist und auch das Erasmus+-Logo nicht verwendet werden darf. Die Antragsfristen für Schweizer Projektpartner sind jeweils eine Woche nach den regulären E+ Antragsfristen.

Weitere Infos zu den Teilnahme-Bedingungen für die Schweiz finden sich hier