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Erasmus+ Akkreditierung für KA1 im Bereich Jugend 2021-2027

Die Erasmus+ Akkreditierung im Jugendbereich bietet einen vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Key Action 1 des künftigen Erasmus+ Programms (2021-2027). Zudem unterstützt die Akkreditierung eine längerfristige, strategische Planung für Organisationen.

Wer kann eine Akkreditierung beantragen?

Die Akkreditierung richtet sich an Organisationen aus dem Jugendbereich (z.B. Jugendorganisationen oder Einrichtung der Offenen Jugendarbeit), die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg Lernmobilitäten im Jugendbereich (z.B. Jugendbegegnungen oder Fachkräftemobilitäten) umsetzen wollen. Als Voraussetzung für eine Akkreditierung muss eine Organisation mindestens zwei Jahre Erfahrung im Jugendbereich vorweisen können. Erfahrung mit dem Programm Erasmus+ muss nicht vorhanden sein.

Ziele

Die Akkreditierung soll Organisationen bei der Umsetzung folgender Ziele, die im Einklang mit den Prioritäten des Erasmus+ Programmes sind, unterstützen:

  • Stärkung der persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen durch non-formale und informelle Lernmobilitätsaktivitäten;
  • Förderung der Befähigung junger Menschen, ihrer aktiven Bürger*innenschaft und ihrer Teilnahme am demokratischen Leben;
  • Förderung der Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den Ausbau der Kapazitäten der im Jugendbereich tätigen Einrichtungen und die Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Jugendarbeiter*innen
  • Förderung von Inklusion und Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der Werte Solidarität, Chancengleichheit und Menschenrechte unter jungen Menschen in Europa.

Einreichung

Um die Akkreditierung anzusuchen, muss ein ausführlicher Antrag gestellt werden. Wird dieser genehmigt, können in den darauffolgenden Jahren einfach und unbürokratisch Fördermittel beantragt werden.

Was muss ich beim Antrag auf eine Akkreditierung angeben:

  • welche längerfristigen Ziele und Vorhaben für die kommenden Jahre verfolgt werden
  • wie die mit Fördermitteln finanzierten Aktivitäten zur Zielerreichung beitragen werden
  • das Projektmanagementvorhaben der antragstellenden Einrichtung

Mit der Erteilung der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich wird bestätigt, dass der Antragsteller über geeignete und wirksame Verfahren und Maßnahmen verfügt, um hochwertige Lernmobilitäten durchzuführen und sie zum Vorteil des Jugendbereichs einzusetzen.

Nach einer erfolgreichen Akkreditierung können Organisationen einmal im Jahr zu einer festgelegten Frist bekanntgeben, welche Aktivitäten (Art, Dauer, TN-Anzahl etc.) sie umsetzen wollen. Die Höhe der jährlichen Finanzhilfen für akkreditierte Einrichtungen orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln, an der bisherigen Umsetzung und an den aktuellen Prioritäten.  

Anträge für eine Akkreditierung können laufend eingereicht werden, der derzeitige Call ist offen bis zum 31.12.2021. Danach wird es laufend weitere Möglichkeiten für eine Einreichung geben.

Das Antragsformular kann hier ausgefüllt werden.

Gültigkeitsdauer

Vorbehaltlich einer regelmäßigen Überprüfung und der fortgesetzten Erfüllung der Anforderungen an die Akkreditierung wird die Erasmus+ Akkreditierung für den Zeitraum 2021-2027 erteilt.

FAQs

Muss eine Akkreditierung beantragt werden, wenn ich eine Aktivität unter der KA1 (z.B. eine Jugendbegegnung) umsetzen möchte?

Nein. Es ist weiterhin möglich, wie gewohnt einzelne Projektanträge zu einer Antragsfrist einzureichen, es muss also keine Akkreditierung beantragt werden. Allerdings können Organisationen, die über eine Akkreditierung verfügen, nicht mehr bei den einzelnen Fördercalls Projekte in der Key Action 1 einreichen. Die Akkreditierung gilt ausschließlich für die Key Action 1. Organisationen mit oder ohne Akkreditierung können wie gewohnt Projekte in der Key Action 2 beantragen.

Welche Aktivitäten kann ich umsetzen, wenn ich eine Erasmus+ Akkreditierung im Bereich Jugend erhalte?

Die Akkreditierung gilt für die Key Action 1. Es können Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten, sowie vorbereitende Planungsbesuche unter der Akkreditierung umgesetzt werden. Zukünftig ist geplant, dass akkreditierte Organisationen auch Partizipationsprojekte umsetzen können, allerdings ist es noch unklar, ab wann das möglich sein wird (voraussichtlich ab 2022).

Wo kann ich einen Antrag auf eine Erasmus+ Akkreditierung im Bereich Jugend stellen?

Anträge können bis zum 31.12.2021 laufend eingereicht werden unter: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-applications/screen/home

Der Antrag wird bei der Nationalagentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Einrichtung ihren Sitz hat. In Österreich ist die Nationalagentur angesiedelt bei der „OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung“.

Muss ich meine Organisation registrieren, wenn ich eine Akkreditierung beantrage?

Antragsteller müssen über eine Kennung (OID) verfügen, um einen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung stellen zu können. Antragsteller, die bereits an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen haben, sollten ihre vorhandene OID verwenden und sich nicht erneut registrieren.

Antragsteller, die zuvor eine PIC-Nummer (Teilnehmerkennung) verwendet haben, sollten sich nicht erneut registrieren. Diese Antragsteller haben automatisch eine OID erhalten, die sie unter nachstehendem Link im Registrierungssystem für Organisationen finden können.

Antragsteller, die nie an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen haben, müssen sich im Registrierungssystem für Organisationen registrieren, um eine OID zu erhalten:
https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/organisation-registration/screen/home

Gibt es Qualitätsstandards, die eingehalten werden müssen?

Ja. Einrichtungen, die Lernmobilitäten im Rahmen von Erasmus+ durchführen, sind verpflichtet, eine Reihe von Qualitätsstandards einzuhalten. Diese Standards sollen sicherstellen, dass Teilnehmer*innen hochwertige Erfahrungen machen und gute Lernergebnisse erzielen und dass alle Einrichtungen, die Fördermittel aus dem Programm erhalten, zu den Programmzielen beitragen. Eine detaillierte Auflistung der Qualitätsstandards gibt es hier

Erasmus+ Programm 2021-2027 offiziell gestartet

📖 Das Programmhandbuch für die neue Programmperiode des 🇪🇺 EU-Förderprogramms Erasmus+ wurde veröffentlicht!

Weitere, allgemeine Informationen zum Programm findet ihr unter erasmusplus.at 


📆 Antragsfristen 

Key Action 1 (Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten, Partizipationsprojekte; Budget Request Akkreditierung): 11. Mai 2021, 12:00

Key Action 2 (Cooperation Partnerships und Small-scale Partnerships): 20. Mai 2021, 12:00

Die Inhalte für den Bereich JUGEND werden von uns laufend aufbereitet – weitere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten folgen in Kürze.


Bitte schon jetzt folgende Termine vormerken:

👩🏻‍🏫 👨🏼‍🏫 Webinare zur KA1 Short Term Mobilities

Bereichsübergreifend, gesamtes Erasmus+ Programm: 12. April 2021, 10:00 - 11:00

Webinar zur KA1 für den Bereich JUGEND: 13. April 2021 von 13:00 - 15:00

Webinare zur KA2 Partnerships for Cooperation

Bereichsübergreifend, gesamtes Erasmus+ Programm: 09. April 2021, 11:00 - 13:00

Webinar zur KA2 für den Bereich JUGEND: 19. April 2021, 10:30 - 12:30

📢Weitere Informationen, Links zur Anmeldung finden Sie hier.

Erasmus+ Programm 2021-2027 offiziell gestartet

📖 Das Programmhandbuch für die neue Programmperiode des 🇪🇺 EU-Förderprogramms Erasmus+ wurde veröffentlicht!

Weitere, allgemeine Informationen zum Programm findet ihr unter erasmusplus.at 

📆 Antragsfristen 

Key Action 1 (Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten, Partizipationsprojekte; Budget Request Akkreditierung): 11. Mai 2021, 12:00

Key Action 2 (Cooperation Partnerships und Small-scale Partnerships): 20. Mai 2021, 12:00

Die Inhalte für den Bereich JUGEND werden von uns laufend aufbereitet – weitere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten folgen in Kürze.

Bitte schon jetzt folgende Termine vormerken:

👩🏻‍🏫 👨🏼‍🏫 Webinare zur KA1 Short Term Mobilities

Bereichsübergreifend, gesamtes Erasmus+ Programm: 12. April 2021, 10:00 - 11:00

Webinar zur KA1 für den Bereich JUGEND: 13. April 2021 von 13:00 - 15:00

Webinare zur KA2 Partnerships for Cooperation

Bereichsübergreifend, gesamtes Erasmus+ Programm: 09. April 2021, 11:00 - 13:00

Webinar zur KA2 für den Bereich JUGEND: 19. April 2021, 10:30 - 12:30

📢Weitere Informationen, Links zur Anmeldung finden Sie hier.