Brexit-Update Jänner 2020

In den Bedingungen des Austrittsabkommens (Brexit) vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an den laufenden Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps (ESK) teilnehmen wird. Das heisst, dass bereits genehmigte Projekte mit Partnerorganisationen aus UK regulär stattfinden können und auch bei den drei Antragsfristen in 2020 beantragt werden können. Diese Projekte mit der Förderung aus der aktuellen Programmperiode können also auch nach 2020 stattfinden.

Ein geringes Restrisiko bleibt bestehen, wenn die Übergangsregelungen im Austrittsabkommen von der britischen Regierung nicht eingehalten werden würden. In diesem, eher unwahrscheinlichen, Fall würden Förderungen für britische Teilnehmer*innen gefährdet sein. Informationen dazu würden wir entsprechend möglichst bald teilen, bzw. werden britische Organisationen auch von ihrer Nationalagentur informiert.

Wir können aktuell empfehlen, Projekte mit dem Vereinigten Königreich zu planen, beantragen und durchzuführen.

Über die Beteiligung des Vereinigten Königreich in der neuen Programmperiode (ab 2021) besteht noch keine Klarheit.

Die Meldung der britischen Nationalagentur im Wortlaut und Kontaktinformationen zu den Förderschienen gibt es hier:
https://www.erasmusplus.org.uk/brexit-update