Information zum Coronavirus für geförderte Projekte

- diese Information betrifft geförderte Projekte im Rahmen von "Erasmus+ Jugend in Aktion" und "Europäisches Solidaritätskorps" -

Informationen von unserer Seite

Die Europäische Kommission hat die Nationalagenturen informiert, dass Kosten, die anfallen, weil Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus (COVID-19) abgesagt oder verschoben werden bzw. wenn einzelne Teilnehmer*innen aus diesem Grund ausfallen oder ihre Reisebuchungen ändern, unter Anwendung der „Force Majeur / höhere Gewalt“-Klausel anerkannt werden können. 

>> Infos der Europäischen Kommission: offizielle InformationFactsheet und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wenn Sie Ihre geförderten Veranstaltung verschieben oder absagen wollen und diese Regelung in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte folgende Richtlinien:

  • Die Nationalagentur muss schriftlich über die Verschiebung und den Wunsch, Kosten anzurechnen, informiert werden.
  • Es können nur Kosten anerkannt werden, die tatsächlich angefallen sind. Für Kosten, die bei der NA geltend gemacht werden, müssen Belege vorgelegt werden. Zusätzlich ist dem Abschlussbericht diese Bestätigung beizulegen.
  • Kosten, die über Reiseversicherungen rückerstattet werden können, sollten in erster Linie über diese Versicherung abgewickelt werden.
  • Falls Sie sich dazu entscheiden, eine Veranstaltung zu verschieben, beachten Sie, dass die maximal zugesagte Fördersumme nicht erhöht werden kann.

Hier finden Sie noch einmal im Detail ein Infoblatt der Nationalagentur zum Thema Projektverschiebungen, Erstattung von Kosten, technische Schritte, etc. Corona Infoblatt für Fördernehmer*innen (Stand: 19.10.2020), sowie eine Bestätigung im Falle der Abrechnung von Kosten "Höherer Gewalt", die dem Abschlussbericht beizulegen ist: Bestätigung Höhere Gewalt. Außerdem gibt es Richtlinien für virtuelle Mobilitäten.

Gerne steht das Team der Nationalagentur für Fragen zur Verfügung.

Offizielle aktuelle Infos & Reisewarnungen:

Für den jeweils aktuellsten Stand der Informationen und Reisewarnungen verweisen wir zunächst auf die Websites der entsprechenden Ministerien:

Außerdem verweisen wir auf die von der Bundesjugendvertretung zusammengestellte Zusammenfassung der offiziellen Anordnungen für die Kinder- und Jugendarbeit und auf die Informationen des Sozialministeriums in bosnischer/kroatischer/serbischer Sprache.