Transnationale Jugendinitiativen können von informellen Gruppen junger Menschen, die sich gesellschaftlich engagieren wollen, beantragt werden. Eine informelle Gruppe besteht aus zumindest vier Personen unter 30 Jahren. Eine Person muss die Zeichnungsberechtigung für die Gruppe übernehmen. Diese Gruppen können den Projektantrag auch mit Hilfe eines Vereins einreichen, damit sie Unterstützung bei der Projekt- und Budgetverwaltung bekommen, sollen jedoch die Projektumsetzung weitgehend selbst in der Hand haben.
Jugendinitiative - Key Action 2
Jugendliche, die selbst aktiv sein und gemeinsam mit anderen jungen, engagierten Menschen aus Europa etwas bewegen und verändern wollen, können im Rahmen der Transnationalen Jugendinitiative finanzielle Unterstützung für ihre Ideen erhalten. Um ein Jugendinitiativprojekt durchzuführen, müssen die Jugendlichen nicht als Verein organisiert sein. Informelle Gruppen sind ausdrücklich als Antragsteller erwünscht. Die Jugendlichen verwalten ihr Projekt selbst, suchen sich das Thema aus, um das sich ihre Initiative dreht, und arbeiten eigenständig. Die Transnationale Jugendinitiative ist eine besondere Form der Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis.
Teilnehmer*innen
zw. 13 bis 30 Jahren
Dauer
sechs bis 36 Monate
Antragsfristen
- für Projektstart zwischen 1.6.2020 und 30.9.2020
- für Projektstart zwischen 1.9.2020 und 31.1.2021
- für Projektstart zwischen 1.2.2021 und 31.5.2021
Förderfähige Antragsteller*innen
Partner*innen
Insgesamt muss die Partnerschaft mindestens zwei informelle Gruppen junger Menschen aus verschiedenen Programmländern umfassen.
Förderfähige Kosten
Kombination aus verschiedenen Pauschalen, je nach Art und Dauer des Projektes. Ein Projekt kann, muss aber nicht alle Bestandteile enthalten. Maximale Fördersumme 150.000 € pro Jahr bzw. 12.500 € pro Monat.
Projektmanagement und -umsetzung:
Monatliche Pauschalen: koordinierende Organisation 500 €, Partnerorganisationen 250 € (max. 2.750 €/Monat) Kosten für die Planung, Koordination und Kommunikation zwischen den Partner*innen, Projektaktivitäten, Information, Bewerbung und Verbreitung der Ergebnisse.
Außer den Projektmanagement und -umsetzungskosten ist abhängig von den geplanten Aktivitäten eine Förderung folgender Kosten möglich:
Transnationale Treffen der Projektpartner*innen:
Pauschale pro Person und Treffen: 100 – 1.999km 575 €/Person, ab 2.000km 760/Person (max. 23.000 €/Jahr) Kosten für die Teilnahme an Treffen zwischen den Projektpartner*innen zu Umsetzungs- und Koordinierungszwecken, Beitrag zu Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft.
Besonderer Unterstützungsbedarf (100%):
Tatsächliche Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer Behinderung von Teilnehmer*innen stehen.
Außergewöhnliche Kosten (75%):
Tatsächliche Kosten, die im Zusammenhang mit Subverträgen oder Ausgaben für Waren und Leistungen stehen.
Transnationale Lern-/ Lehr- und Trainingsaktivitäten:
Trainings- und Ausbildungsaktivitäten von 5 Tage bis 2 Monate, aber auch Langzeitmobilitäten (2-12 Monate; ausgenommen Teilnehmer*innen aus Partnerländern) können ebenfalls gefördert werden. Pauschalen pro Person und Tag sind je nach Dauer und Land gestaffelt. Für Österreich: 110 € (bis zu 14 Tagen), 77 € (bis zu 60 Tagen), 55 € (bis zu einem Jahr). Die Reisekosten werden über gestaffelte Entfernungspauschalen abgerechnet. Die Entfernungen werden über den Distanzrechner der Europäischen Kommission online kalkuliert. Für Reisen, bei denen die Reisekostenpauschale nicht mindestens 70% der tatsächlichen Kosten deckt, kann statt der Pauschale ein Zuschuss für sehr hohe Reisekosten beantragt werden und zwar werden diese dann unter den sogenannten „Außergewöhnlichen Kosten" eingereicht.
Länder
Teilnahmeberechtigt sind:
Programmländer
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Republik Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
Transnationale Jugendinitiativen zielen in erster Linie auf Programmländer ab. In Ausnahmefällen können informelle Gruppen aus Partnerländern (weltweit) eingebunden werden. Die Einbindung von Gruppen aus diesen Ländern muss explizit im Antrag begründet werden.
Antragsstellung
- Programm-Guide lesen
- PIC generieren
- Online Antragsformular ausfüllen
Weitere Infos
- Infoblatt zur Abrechnung von Reisekosten (PDF, ca. 500 KB)
- Erasmus+ Programmhandbuch 2019 (PDF, engl.Version, ca. 3,6 MB)
- Tipps zur Planung - Gesundheit und Sicherheit von Teilnehmer*innen (PDF, ca. 620 KB)
- Factsheet Transnationale Jugendinitiativen (PDF, ca. 315 KB)