Muss eine Akkreditierung beantragt werden, wenn ich eine Aktivität unter der KA1 (z.B. eine Jugendbegegnung) umsetzen möchte?
Nein. Es ist weiterhin möglich, wie gewohnt einzelne Projektanträge zu einer Antragsfrist einzureichen, es muss also keine Akkreditierung beantragt werden. Allerdings können Organisationen, die über eine Akkreditierung verfügen, nicht mehr bei den einzelnen Fördercalls Projekte in der Key Action 1 einreichen. Die Akkreditierung gilt ausschließlich für die Key Action 1. Organisationen mit oder ohne Akkreditierung können wie gewohnt Projekte in der Key Action 2 beantragen.
Welche Aktivitäten kann ich umsetzen, wenn ich eine Erasmus+ Akkreditierung im Bereich Jugend erhalte?
Die Akkreditierung gilt für die Key Action 1. Es können Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten, sowie vorbereitende Planungsbesuche unter der Akkreditierung umgesetzt werden. Zukünftig ist geplant, dass akkreditierte Organisationen auch Partizipationsprojekte umsetzen können, allerdings ist es noch unklar, ab wann das möglich sein wird (voraussichtlich ab 2022).
Wo kann ich einen Antrag auf eine Erasmus+ Akkreditierung im Bereich Jugend stellen?
Anträge können bis zum 31.12.2021 laufend eingereicht werden unter: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-applications/screen/home
Der Antrag wird bei der Nationalagentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Einrichtung ihren Sitz hat. In Österreich ist die Nationalagentur angesiedelt bei der „OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung“.
Muss ich meine Organisation registrieren, wenn ich eine Akkreditierung beantrage?
Antragsteller müssen über eine Kennung (OID) verfügen, um einen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung stellen zu können. Antragsteller, die bereits an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen haben, sollten ihre vorhandene OID verwenden und sich nicht erneut registrieren.
Antragsteller, die zuvor eine PIC-Nummer (Teilnehmerkennung) verwendet haben, sollten sich nicht erneut registrieren. Diese Antragsteller haben automatisch eine OID erhalten, die sie unter nachstehendem Link im Registrierungssystem für Organisationen finden können.
Antragsteller, die nie an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen haben, müssen sich im Registrierungssystem für Organisationen registrieren, um eine OID zu erhalten:
https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/organisation-registration/screen/home
Gibt es Qualitätsstandards, die eingehalten werden müssen?
Ja. Einrichtungen, die Lernmobilitäten im Rahmen von Erasmus+ durchführen, sind verpflichtet, eine Reihe von Qualitätsstandards einzuhalten. Diese Standards sollen sicherstellen, dass Teilnehmer*innen hochwertige Erfahrungen machen und gute Lernergebnisse erzielen und dass alle Einrichtungen, die Fördermittel aus dem Programm erhalten, zu den Programmzielen beitragen. Eine detaillierte Auflistung der Qualitätsstandards gibt es hier